INNOVUM INNOFILT

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Impressum:

INNOVUM-INNOFILT

Manfred Spaltenberger

Süderweg 2B

D-25899 Niebüll

Mobil: +49 172 8794776

E-Mail: info@innofilt.de

www.innofilt.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 144 984 743

Inhaltlich verantwortlich: Manfred Spaltenberger

A) Disclaimer - Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor,welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte,vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

B.) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der INNOVUM

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der INNOVUM über Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 

1. Vertragsschluss/Angebot
Mündliche Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn die INNOVUM sie schriftlich bestätigt. Angebote der INNOVUM, die keine Annahmefrist beinhalten, können von der INNOVUM widerrufen werden, wenn nicht der INNOVUM innerhalb von 3 Wochen ab Angebotsdatum die schriftliche Annahme des Kunden zugeht. Die zum Angebot / Vertrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnungen und Abbildungen bleiben im Eigentum derINNOVUM. Die INNOVUM behält sich vor, im Zuge von Weiterentwicklungen Änderungen an den Produkten vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

2.
Preis, Versendung, Verpackung, Lieferumfang, Steuern, Gebühren

Alle Preise verstehen sich EXW ( Incoterms 2000 ) ausschließlich gesetzlicher inländischer Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer ausländischer Steuer und Verpackungskosten, sofern nicht abweichende Lieferkonditionen im Einzelfall vereinbart wurden. Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer- Ident. - Nr. anzugeben. Die INNOVUM übernimmt die Verpackungswahl für die Liefergegenstände und berechnet die Verpackung dem Kunden. Verlangt der Kunde den Versand, so erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde übernimmt die Entsorgung der Verpackung, sofern die INNOVUM die Verpackung nicht zurückfordert. Gelieferte Geräte und Hilfsmittel werden vom Kunden montiert. Alle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Steuern, Gebühren oder Abgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages durch die INNOVUM sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer wird die INNOVUM von allen Steuern, Gebühren und Abgaben freistellen, die der INNOVUM von Behörden oder anderen Stellen in Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages auferlegt werden.

3.
Lieferfrist, höhere Gewalt

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der INNOVUM liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten der INNOVUM eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der INNOVUM nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen die INNOVUM dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Teillieferungen sind innerhalb der von der INNOVUM angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Gebrauchsnachteile für den Kunden ergeben. Hat die INNOVUM eine Aufstell- oder Montageverpflichtung übernommen, so müssen von der INNOVUM zugesagte Termine nur eingehalten werden, wenn die zu montierenden Gegenstände rechtzeitig von dem Kunden, soweit notwendig, beigestellt werden. Im Fall des Lieferverzugs ist, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung der INNOVUM auf maximal 5 % des Verkaufspreises bzw. der Vergütung beschränkt.

4.
Aufstellung/ Montage

Sofern zwischen dem Kunden und der INNOVUM die Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände vereinbart wurde, ist der Kunde zur kostenlosen Hilfeleistung verpflichtet. Diese beinhaltet insbesondere die Bereitstellung der für die Aufstellung/ Montage benötigten Arbeitsmittel, wie Strom, Dampf, Wasser, Maschinen und schweren Werkzeuge, Transport der Liefergegenstände am Aufstell-/Montageort, Bereitstellung von geeigneten, diebstahlsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen sowie Aufbewahrungsräumen. Der Kunde muss gewährleisten, dass die Aufstellung/Montage ohne Verzögerung bis zur Abnahme durchgeführt werden kann. Sofern kein Festpreis für die Aufstellung/Montage mit dem Kunden vereinbart wurde, werden dem Kunden für die Aufstellung/Montage der Liefergegenstände die jeweils geltenden Stundensätze der INNOVUM in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Montage oder Aufstellung benötigten Arbeits- und Hilfsmittel jederzeit verfügbar sind. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, das die zu montierenden oder aufzustellenden Teile sich in einem Umkreis von 50 m am Montage- oder Aufstellort befinden. Um deren Beachtung zu gewährleisten hat der Kunde mit einer Frist von ´mindestens zwei Wochen vor Beginn der Aufstellungs- oder Montagearbeiten alle am Aufstell- oder Montageort geltenden Sicherheitsbestimmungen vor Beginn der Arbeiten an die INNOVUM schriftlich in deutscher Sprache zu senden.

Sofern die Aufstellung oder Montage im Ausland vorzunehmen ist, hat der Kunde alle für die Arbeit des Montagepersonals notwendigen Genehmigungen, Bewilligungen o.ä., wie bspw. Einreisegenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen, Ausreisegenehmigungen, Aufenthaltsvisa u.s.w. zu gegebener Zeit auf seine Kosten einzuholen, um die Aufstellung oder Montage fristgerecht zu beginnen, bzw. zu beenden. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die ihm im Zusammenhang mit der Einholung von notwendigen Genehmigungen, Bewilligungen o.ä. Entstehen.


4.
Abnahme

Sofern eine Abnahme der Liefergegenstände vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Abnahmebereitschaft von der INNOVUM mitgeteilt wird. Erweisen sich die Liefergegenstände als nicht vertragsgemäß, ist die INNOVUM zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes berechtigt und verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen nicht wesentlicher Mängel zu verweigern. Verzögert sich die Abnahme der Liefergegenstände aus Gründen, die die INNOVUM nicht zu vertreten hat, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen seit der Mitteilung der Abnahmebereitschaft als erfolgt. Mit der Abnahme entfällt die Haftung derINNOVUM für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde die Geltendmachung eines bestimmten Mangels nicht vorbehalten hat.

6. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungssicherung, Zahlungsverzug

Sofern auf den ersten Seiten unserer Handelsdokumente nicht anders definiert, gilt:
zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist er berechtigt, 2 % Skonto abzuziehen, es sei denn, es handelt sich um eine Rechnung über Serviceleistungen der INNOVUM oder um eine vereinbarte Teilzahlung. Die INNOVUM kann vom Kunden verlangen, dass dieser als Zahlungssicherung 2 Wochen vor Lieferdatum ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv, eine unbefristete, selbstschuldnerische, auf erstes Anfordern zahlbare Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage oder eine entsprechende Bankgarantie beibringt. Zahlungsverzug setzt mit Fälligkeit ein. Ab Fälligkeit ist jeder geschuldete Betrag mit 8 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Ist Teilzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, so ist der Restbetrag sofort fällig. Eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von der INNOVUM nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden oder die Aufrechnung mit solchen ist nicht statthaft.

7.
Geheimhaltung

Vertrauliche Informationen der INNOVUM und ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungsgesellschaften hat der Kunde geheim zu halten.

8.
Annullierungskosten / Bearbeitungsgebühren

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann dieINNOVUM unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Verzicht der INNOVUM auf Ansprüche, die gesetzlich vorgesehen sind, ist damit nicht verbunden.

Sofern bei einem Vertrag zwischen der INNOVUM und dem Kunden ein Wert der Liefergegenstände von EUR 150 unterschritten wird erhebt die INNOVUM eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 20. Diese wird gleichzeitig mit den Liefergegenständen in Rechnung gestellt.

9.
Gewährleistung

Für Mängel haftet die INNOVUM grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr ab Lieferung. Sofern eine Abnahme vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist, haftet die INNOVUM für die Dauer von einem Jahr ab Abnahme. Liegt ein Mangel vor, so ist die INNOVUM im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, zwischen Nachlieferung und Mangelbeseitigung zu wählen. Liegt ein Rechtsmangel vor, so ist die INNOVUM berechtigt, den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise zu modifizieren, um den Rechtsmangel zu beseitigen. Schadensersatzansprüche statt der Leistung hat der Kunde nur, sofern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der INNOVUM vorliegt. Ist bei einem Rechtsmangel eine Modifizierung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl der Kunde als auch die INNOVUM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Soweit die INNOVUM eine Haltbarkeitsgarantie übernimmt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, dies ist für den Kunden im Einzelfall nicht zumutbar. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung auch die unter „Haftung“ genannten Regelungen.
Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit von der INNOVUM übernommen wurde, haftet die INNOVUM unbegrenzt. Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir nur im Umfang, in dem unsere Zulieferer und gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet sind. Unser Kunde ist deshalb verpflichtet, zunächst, ggf. auch gerichtlich, unseren Unterlieferanten auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Erst wenn dies nicht gelingt, sind wir zur Gewährleistung nach vorstehender Bestimmung verpflichtet.


10.
Haftung

Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haftet die INNOVUM entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haftet die INNOVUM, ebenso wie bei leichter Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten. Die INNOVUM haftet nicht für vertragsuntypische oder kaum vorhersehbare Schäden. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt. Schadensersatzansprüche aus Delikt bestehen nur für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungsgehilfen der INNOVUM. Die INNOVUM haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ist Verschulden für einen Anspruch des Kunden Voraussetzung, so trifft den Kunden die Beweislast, es sei denn, das Gesetz regelt etwas anderes und die Beweislast ist zudem für den Kunden unzumutbar.
Für Schäden und Folgeschäden, die durch Nichtbeachten der technischen Vorschriften, Anleitungen und Empfehlungen entstehen, übernimmt die INNOVUM keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

INNOVUM ist nicht verantwortlich für die Einhaltung von DIN-Normen, Trinkwasserrichtlinien und Trinkwassergesetzen, DVGW -Arbeitsblättern welche im Zusammenhang mit dem Kauf-, Einbau und Betrieb von Systemen ihrer Kunden zu berücksichtigen sind.

INNOVUM und/oder die Vertriebsfirma haften nicht für Kosten oder Schäden, die dem Benutzer oder Dritten durch den Einsatz dieser Systeme, vor allem bei unsachgemäßem Gebrauch des Geräts, Missbrauch oder Störungen des Anschlusses, Störungen des Geräts oder der angeschlossenen Geräte entstehen. Für nicht bestimmungsgemäße Verwendung haftet weder dieINNOVUM noch die Vertriebsfirma.

11. Eigentumsvorbehalt

Die INNOVUM behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung vor und ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen, die die INNOVUM gegen den Kunden im Zusammenhang mit den Liefergegenständen nachträglich erwirbt. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Liefergegenstände an Dritte in Höhe des zwischen der INNOVUM und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich gesetzlicher inländischer Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer ausländischer Steuer) an die INNOVUM ab, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung vor oder nach Bearbeitung der Vorbehaltsware erfolgt. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen gegenüber dem Dritten einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der INNOVUM nachkommt und das Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht eröffnet ist. Die Befugnis der INNOVUM , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die INNOVUM verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und das Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht eröffnet ist. Ist dies jedoch der Fall, so kann die INNOVUM verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Be- und Verarbeitung erfolgt für die INNOVUM. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, der INNOVUM nicht gehörenden Waren, erwirbt die INNOVUM das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von der INNOVUM gelieferten zu dem der anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Die INNOVUM verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Der Kunde darf die Liefergegenstände nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde der INNOVUM unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der INNOVUM hinzuweisen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder Wiederbeschaffung der Waren oder der Liefergegenstände aufgewendet werden müssen. Der Kunde hat die Pflicht, die Waren / Liefergegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes und solange der Kunde sie noch nicht im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft hat in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle von der INNOVUM vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von der INNOVUM oder von einem für die Betreuung der Waren / Liefergegenstände von der INNOVUM anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. Außerdem hat der Kunde die Waren / Liefergegenstände, solange er sie noch nicht im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft und den Besitz übergeben hat, als Eigentum der INNOVUM zu kennzeichnen.

12. Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs-, und Verarbeitungshinweisen

Die INNOVUM bittet um ausdrücklichen Hinweis, wenn der Kunde sein eigenes Verhalten an beratungs- und anwendungstechnischen Hinweisen orientiert, deren Auswirkungen für die INNOVUMnicht offensichtlich erkennbar sind. Die INNOVUM macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sie in Einzelfällen Beratungsaufträge gegen Vergütung übernimmt, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Ohne eine Vergütung haben die Hinweise der INNOVUM unverbindlichen Charakter.

13.
Außenwirtschaftliche Bestimmungen

Die INNOVUM ist für die Einhaltung der deutschen Bestimmungen verantwortlich, soweit in Deutschland hergestellte Produkte exportiert werden. Die Beachtung und Durchführung der relevanten außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Importlizenzen, Devisentransfergenehmigungen etc.) und sonstigen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen unterfällt ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Kunden.

14.
Schutzrechte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen bezüglich Formen, Farben etc. nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde wird dieINNOVUM gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freistellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen.

15.
Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in einem Jahr. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

16.
Software

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright- Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der INNOVUM zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der INNOVUM bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

Alle weiteren Rechte und Pflichten regelt der, der Software jeweils beigefügte Lizenzvertrag.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Winzerhausen sowie Gerichtsstand ist Besigheim. Darüber hinaus ist die INNOVUM berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, vor anderen Gerichten als dem Gericht der Klage eine Widerklage zu erheben oder vor anderen Gerichten als dem Gericht der Klage mit seiner Forderung gegen die Klageforderung aufzurechnen.

18.
Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

19.
Sprache

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der INNOVUM sind in deutscher Sprache abgefasst. In Zweifelsfällen ist der deutsche Text maßgeblich.

20. Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

21. Ihre Rechte

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, eine durch Sie erteilte Einwilligung in die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.

Recht auf Korrektur, Löschung, oder Sperrung: Sie haben das Recht, die Korrektur, Löschung oder Sperrung der zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Sollten gesetzliche Vorschriften eine Löschung nicht zulassen, werden Ihre Daten stattdessen gesperrt, so dass sie nur noch zum Zwecke der zwingenden gesetzlichen Vorschriften zugänglich sind.
Zur Wahrnehmung Ihrer vorstehenden Rechte auf Widerruf, Auskunft, Korrektur, Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten, wenden Sie sich bitte per Post an die Adresse Innofilt Lechgasse 6 71723 Winzerhausen oder per E-Mail an info@innofilt.de. Die Inanspruchnahme Ihrer vorstehenden Rechte ist für Sie kostenlos.

22. Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Nach Bearbeitung der Anfrage werden die erhobenen Daten bei uns gelöscht.

23. Datenweitergabe

Wir geben nur die Daten weiter (z.B. Name und Adresse), die für uns zur Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung und für Dritte zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs, insbesondere zur Abwicklung eines geschlossenen Vertrages, nötig sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen erforderlich ist.

Wenn Sie uns persönliche Daten zur Verfügung stellen, werden diese Daten nur für den angegebenen Zweck genutzt, dem Sie vor der Dateneingabe zugestimmt haben.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs .1 lit f (berechtigtes Interesse) der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Unser berechtigtes Interesse besteht in der Optimierung unseres Online-Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Besucher besonders wichtig ist, wird die IP-Adresse bei etracker frühestmöglich anonymisiert und Anmelde- oder Gerätekennungen bei etracker zu einem eindeutigen, aber nicht einer Person zugeordneten Schlüssel umgewandelt. Eine andere Verwendung, Zusammenführung

24. Datensicherheit und Datenschutz, Kommunikation per E-Mail

Ihre personenbezogenen Daten werden durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so gespeichert, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, sodass wir Ihnen bei Informationen mit hohem Geheimhaltungsbedürfnis den Postweg empfehlen.

25. Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an folgende Adresse wenden.


INNOVUM-INNOFILT

Manfred Spaltenberger  5/2018